Staatliche Förderung


Als Bausparer können Sie von zahlreichen Förderungen profitieren. Der Staat unterstützt Sie auf Ihrem Weg zum Eigenheim im günstigsten Fall gleich 3-fach.
Mit der Wohnungsbauprämie, der Arbeitnehmersparzulage und dem Wohn – Riester. Welche dieser Förderungen Sie erhalten können, erkläre ich Ihnen gern bei einem persönlichen Beratungsgespräch.

Wohnungsbau-Prämie

Da sage noch einer „Sparen lohnt sich nicht“. 10% Wohnungsbauprämie zahlt der Staat auf Ihre jährliche Sparleistung in einen Bausparvertrag, begrenzt auf 700€ bei Singles und 1.400€ bei Ehepaaren/eingetragenen Lebenspartnern*. Das ist eine Verzinsung, die Sie zurzeit nicht einmal auf langjährige Sparverträge erhalten.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Machen Sie Bausparen zur Chef-Sache! Bis zu 40€ vermögenswirksame Leistungen (VL) können Sie monatlich direkt von Ihrem Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto überweisen lassen. Viele Arbeitgeber zahlen die VL ganz oder teilweise zusätzlich zu Ihrem Gehalt. Und der Staat legt noch einmal 9% Arbeitnehmersparzulage auf die vermögenswirksamen Leistungen oben drauf, begrenzt auf 470€ Jahressparleistung pro Arbeitnehmer.*

Riester-Förderung

Ihren finanziellen Spielraum können Sie mit der staatlichen Wohn-Riester-Förderung vergrößern. Ihre Riester-Zulagen fließen direkt in den Riester-Bausparvertrag und beschleunigen die Ansparung bzw. verkürzen die Darlehensphase.
Es gibt die jährliche Grundzulage (175€ pro Person), Kinderzulage (185€ für Kinder geboren vor 2008, 300€ für Kinder ab 2008) sowie einen einmaligen Junge Leute Bonus von 200€, bei Abschluss des ersten Riestervertrages vor Vollendung des 25. Lebensjahres)

Das Beste ist, für die Riester-Förderung gelten keine Einkommensgrenzen*

*Es gelten die aktuellen gesetzlichen Förderbedingungen

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